Das mit Parité-Gesetzen verfolgte Leitbild der Gruppensouveränität vor dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip.
Henrik Eibenstein
Das Volk kreiert mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sein unitarisches Vertretungsorgan. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG beruft sie dabei zu Vertretern des ›ganzen‹ Volkes. Doch wenn hiernach das ›ganze‹ Volk zu vertreten ist, hängt das Gelingen dieser Aufgabe nicht fundamental schon von der tatsächlichen Zusammensetzung des Parlaments ab? Unter diesen Vorzeichen ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene namentlich die Geschlechterungleichheit in den Fokus der (nicht nur) rechtspolitischen Debatte gerückt. Zur Erreichung des Ziels gleicher Repräsentanz von Frauen und Männern werden im Allgemeinen »geschlechterparitätische Wahlvorschlagsregelungen« in Stellung gebracht. Die Arbeit will in diesem Kontext eine bestehende Lücke schließen. Sie konzentriert sich auf die mit Parité-Gesetzen adressierten Fragen der Demokratietheorie und schält vor dem Hintergrund der eigenständigen Bedeutung des grundgesetzlichen Demokratieprinzips sowie seiner politischen Freiheits- und Gleichheitsidee den Bezugspunkt demokratischer Repräsentation heraus.