Das neue Bauvertragsrecht
Bernd Dammert, Olaf Lenkeit, Iris Oberhauser, Hans-Egon Pause, Anna Stretz
Zum Werk
Im März hat die Gesetzessituation zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung die parlamentarischen Hürden genommen. Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts werden nunmehr gesetzlich geregelt werden. Die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts im BGB werden um spezifische Regeln eines Bauvertragsrechts ergänzt werden. Die neue Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrags wird ebenso geregelt, wie einige Themenkomplexe des Bauträgervertragsrechts. Zudem wird das Kaufvertragsrecht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst, soweit es um die Haftung für die Verbauung mangelhaften Materials geht. Schließlich werden neue Spezialkammern für Bausachen eingerichtet. Die Regelungen treten zum 1.1.2018 in Kraft.
Inhalt
Das Werk gliedert sich wie folgt:
– Bauvertrag (§§ 632a, 648a, 650a BGB
– Architektenvertrag (§ 650o BGB)
– Verbraucherbauvertrag (§ 650h BGB)
– Bauträgervertrag (§ 650t BGB)
– Kaufrecht (§§ 440, 445a BGB)
– Verfahrensrecht (GVG)
– Zudem sollen künftig Spezialkammern für Bausachen eingerichtet werden.
Vorteile auf einen Blick
– schnelle Orientierung für die anwaltliche Beratung
– versierte Autoren, die größtenteils den Expertengremien im Vorfeld der Reform angehörten
– Vorstellung aller neuen Vertragsarten
Zielgruppe
Für alle Anwälte, Richter und Syndikusanwälte, die in den Rechtsgebieten Privates Baurecht, Architektenrecht oder Immobilienrecht tätig sind.