Das neue Restrukturierungsrecht
Unternehmensrestrukturierung durch StaRUG und Eigenverwaltung
Phillip-Boie Harder, Florian Harig, David Kluth, Daniel Kunz
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erfolgt die Umsetzung des mit der europäischen Richtlinie 2019/1023 vorgegebenen präventiven Restrukturierungsrahmens – und damit eine grundlegende Reform des bei der Sanierung von Unternehmen in der Krise zur Anwendung kommenden Rechts. Dieses bildet künftig das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).
Es erlaubt Unternehmern, unter bestimmten Umständen außerhalb eines Insolvenzverfahrens eine Plansanierung durchzuführen, in der u.a. Schuldenschnitte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt werden können. Der Restrukturierungsplan wird als Herzstück des StaRUG bezeichnet. Alternativ kann die Restrukturierung auf Antrag auch durch eine Sanierungsmoderation begleitet werden.
Gleichzeitig ändert das SanInsFoG
die Insolvenzantragspflichten in der Insolvenzordnung (InsO)
den Prognosezeitraum für die positive Fortbestehensprognose als auch
die Frist zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung.
Daneben wird die drohende Zahlungsunfähigkeit erstmals einem gesetzlich definierten Prognosezeitraum unterworfen.
Letztlich werden die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung erhöht und die Regelungen zum Insolvenzplan optimiert und auf Gruppensanierungen erweitert.
Mit den Neuregelungen trägt das SanInsFoG dem Umstand Rechnung, dass sich die Eigenverwaltung seit 2012 zu einer häufig genutzten Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen entwickelt hat, bei der die zukünftige Ausrichtung durch einen Insolvenzplan gestaltet wird, stellt jedoch höhere Anforderungen.
Das Handbuch erläutert die wesentlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Praxis, wobei insbesondere die Praxisfolgen für die verschiedenen Stakeholder eines in der Krise befindlichen Unternehmens dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden.
Die Autoren
RA Dr. David Kluth, FAInsR; RA Phillip-Boie Harder, LL.M. oec.; RA Dr. Florian Harig und RA Dr. Daniel Kunz, LL.M. sind langjährig im Bereich des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts tätig.