Das neue Versicherungsaufsichtsrecht nach Solvency II
Eine Einführung für die Praxis
Wessel Heukamp
Zum Werk
Im Februar 2015 hat der Bundestag das neue Versicherungsaufsichtsgesetz verabschiedet, das am 1.1.2016 in Kraft treten wird. Das neue Recht folgt der europäischen Solvency II-Richtlinie.
Versicherungsunternehmen mit jährlichen Prämieneinnahmen von mehr als 5 Mio. EUR oder versicherungstechnischen Rückstellungen von mehr als 25 Mio. EUR unterliegen wesentlich geänderten Kapital- und Eigenmittelanforderungen. Zu den drei wesentlichen Säulen der Gesetzesreform gehören ferner Änderungen bei der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Regelungen zur Geschäftsorganisation und zu Berichtspflichten.
Neu geregelt wird schließlich auch die Gruppenaufsicht. Detailregelungen enthält eine Verordnung der Europäischen Kommission (Delegierte Solvabilität II-Verordnung).
Das Werk stellt das neue Recht prägnant und praxisgerecht dar.
Vorteile auf einen Blick
– das neue Recht kompetent dargestellt
– ideal für die Praxis in Wirtschaft und Beratung
– Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens
Zum Autor
Dr. Wessel Heukamp, LL.M., ist Rechtsanwalt in München. Er ist ein erfahrener Experte im Versicherungssektor.
Zielgruppe
Für Versicherungsunternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Aufsichtsbehörden.