Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland.
Michael Langerfeldt
Die behördliche Regel-Überwachung von Anlagenbetreibern verkörpert einen zentralen Teil umweltrechtlichen Vollzugs in Deutschland. Wegen faktischer Defizite steht sie seit langem in der Kritik. Damit stellt sich die Frage, ob eine Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung unter Einsatz des europarechtlich fundierten EMAS-Systems rechtlich zulässig und darüber hinaus nicht gar verfassungsrechtlich geboten ist. Diesem Fragenkomplex ist die vorliegende Untersuchung gewidmet. Erörtert werden die de lege lata bestehenden behördlichen Möglichkeiten einer faktischen Vollzugsprivatisierung unter Einbeziehung von EMAS. Sodann wird geprüft, ob ein vollständiger Ersatz staatlicher Regelüberwachung durch ein im Kern privat organisiertes Überwachungsmodell auf der Basis von EMAS europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Ein kursorischer Blick auf die verfassungsrechtliche Bewertung faktisch defizitärer staatlicher Überwachung von Umweltrecht rundet die Arbeit ab.