Das öffentliche Unternehmen im Informationsfreiheitsrecht.
Eine Untersuchung anhand des Datennutzungsgesetzes (DNG) und der Neufassung der PSI-Richtlinie (EU) 2019-1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
Lukas Ott
Traditionell adressiert das Informationsfreiheitsrecht die nichtwirtschaftlich agierende Kernverwaltung. Landesrechtliche Transparenzportale und die neue PSI-Richtlinie 2019/1024 (EU) verpflichten jedoch zunehmend auch marktaktive öffentliche Unternehmen gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit zur proaktiven Informationsbereitstellung. Hiervon versprechen sich die Normgeber nahezu einhellig nicht nur eine Stärkung rechtsstaatlich-demokratischer Prozesse, sondern auch eine breitere Ausschöpfung bislang ungenutzter wirtschaftlicher Potentiale. Die Arbeit hinterfragt diese Zielrichtungen und untersucht, ob und wie öffentliche Unternehmen die Zwecke des Informationsfreiheitsrechts effektiv voranbringen können. Ausgehend von dem Ergebnis, dass öffentliche Unternehmen vor allem aufgrund ihrer Marktaktivität nur einen eingeschränkten Beitrag zur Erfüllung informationsrechtlicher Zielsetzungen leisten (können), zeigt die Arbeit Reformpotentiale auf und entwickelt Neugestaltungsoptionen.