Das preussische Baupolizeirecht. Kommentar unter eingehender Berücksichtigung der Entscheidungen des Reichsgerichts, Oberverwaltungs- und Kammergerichts
Nebst den einschlägigen Bestimmungen des Ansiedlungs-, Feld- und Forstpolizei-, Waldschutz- und Deichgesetzes, sowie dem Fluchtlinien-, Rayongesetz und dem Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtsweges gegen polizeiliche Verfügungen
Arthur Born
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsverzeichniß — Abkürzungen — I Theil. Das Baupolizeirecht — Einleitung — Erster Abschnitt. Die allgemeinen baupolizeirechtlichen Bestimmungen — § 1. Der Begriff des Bauens und des Bauwerks — § 2. Das Prinzip der Baufreiheit — § 3. Die Baugenehmigung — § 4. Die Baubedingung — § 5. Zurücknahme bezw. Widerruf und Abänderung der ertheilten Baugenehmigung und Baubedingung — § 6. Versagung der Baugenehmigung — § 7. Anwendbarkeit und Anwendung der in den §§ 2ff. dargelegten Rechtssätze und ihre Wirkungen auf in der Ausführung begriffene oder hergestellte Bauten, die des erforderlichen Konsenses entbehren — § 8. Verhalten und Kontrolle der Polizeibehörde gegenüber den mit Genehmigung und vorschriftsmäßig hergestellten baulichen Anlagen — § 9. Polizeiliche Verfügung. Gegen wen ist die Verfügung zu richten? Zwangsmittel. Rechtsmittel gegen baupolizeiliche Verfügungen — § 10. Der Dispens — § 11. Die strafrechtliche Ahndung der Verletzung des Baupolizeirechts — § 12. Die Baupolizeigebühr — Zweiter Abschnitt. Die speziellen baupolizeilichen Bestimmungen — § 13. Allgemeines Landrecht — § 14. Die einschlägigen Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung — § 15. Die für Aufzüge (Fahrstühle) erlassenen Vorschriften — § 16. Die baupolizeilichen Bestimmungen für Waarenhäuser — § 17. Die wichtigsten, in den einzelnen Bauordnungen stets wiederkehrenden Bezeichnungen und ihre Begriffsmerkmale — II. Theil. Die wichtigsten, mit dem Baupolizeirecht in engem Zusammenhang stehenden Gesetze — § 18. Das Ansiedlungsgesetz vom 25. August 1876 — § 19. Das Ansiedlungsgesetz für die Provinz Hannover vom 4. Juli 1887 — § 20. Das Ansiedlungsgesetz für die Provinz Schleswig-Holstein vom 13. Juni 1888 — § 21. Das Ansiedlungsgesetz für die Provinz Hessen – Nassau vom 11. Juni 1890 — § 22. Die in das Baupolizeirecht einschlägigen Bestimmungen des Feld=und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 und des Waldschutzgesetzes vom 6. Juli 1875 — § 23. Das Straßen- und Baufluchtliniengesetz vom 2. Juli 1875 — § 24. Das Deichgesetz vom 28. Januar 1848, soweit es für das Baupolizeirecht von Interesse ist — § 25. Das Rayongesetz vom 21. Dezember 1871 — § 26. Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtsweges in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen vom 11. Mai 1842 — Anhang — Sachregister — Backmatter