Das Recht des vertrags(zahn)ärztlichen Schiedswesens.
Historische Entwicklung, Rechtsnatur, Anforderungen an die Tätigkeit und Kontrolle der Entscheidungen der Schiedsämter im Vertrags(zahn)arztrecht nach § 89 SGB V.
Wolfgang Schmiedl
Bei den vertrags(zahn)ärztlichen Schiedsämtern nach § 89 SGB V handelt es sich um zentrale Institutionen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen. Ihnen obliegt die Festsetzung von Verträgen über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung nach § 72 Abs. 2 SGB V, wenn sich die jeweiligen Vertragspartner nicht auf dem Verhandlungswege einigen. Wolfgang Schmiedl stellt in der vorliegenden Abhandlung das Recht des vertrags(zahn)ärztlichen Schiedswesens in seinen einzelnen Teilaspekten dar. Die Ausführungen gliedern sich dabei in vier große Themenkomplexe: die historische Entwicklung, die Rechtsnatur, die Anforderungen an die Tätigkeit und die Kontrolle der Entscheidungen der Schiedsämter nach § 89 SGB V.
Nach einem Abriss der über 80jährigen Geschichte der Schiedsämter untersucht der Autor deren Rechtsnatur. Es wird dabei deren umfassende Behördeneigenschaft in verfahrens- und organisationsrechtlicher Hinsicht untermauert. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen jedoch die praxisrelevanten Aspekte der Schiedsamtstätigkeit. Breiten Raum nehmen hier Ausführungen zum Verfahren ein. Ein besonderes Augenmerk wird ferner auf die materiellrechtlichen Anforderungen bei der Vertragsfestsetzung gelegt. Im Hinblick auf vergütungsregelnde Verträge werden dabei die Regelungsvorgaben der Angemessenheit der Vergütung der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen und der Beitragssatzstabilität konkretisiert und deren Beziehung zueinander untersucht. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben auch in Zeiten der Budgetierung kein Vorrang des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität vor jenem der Angemessenheit der Vergütung besteht.
Ausführungen zur Kontrolle der Tätigkeit der Schiedsämter runden die Arbeit ab. Dabei werden die Staatsaufsicht über die Schiedsämter und Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Schiedsentscheidungen dargestellt.