Das Verbot der Altersdiskriminierung im US-amerikanischen Arbeitsrecht.
Antje Fenske
Der US-amerikanische sog. Age Discrimination in Employment Act (ADEA) verbietet Arbeitgebern, Arbeitnehmer allein aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters zu benachteiligen. Beruht eine Entscheidung des Arbeitgebers – auch unausgesprochen – auf dem Alter des Arbeitnehmers, so kann dieser gerichtlich die Rücknahme der Entscheidung bzw. Schadensersatz verlangen. Neben Aufbau und Systematik des Gesetzes stellt die Arbeit seine Auslegung durch die Rechtsprechung dar, welche bestrebt ist, dem Gesetz eine spürbare Wirkung zu verschaffen. Zur Gegenüberstellung wird untersucht, ob und in welchen Bereichen das deutsche Recht Arbeitnehmern Schutz vor Altersdiskriminierung gewährt. Unerfreulicherweise ist dies bei vielen Arten arbeitgeberseitiger Entscheidungen nicht der Fall. Der auffälligste und einschneidendste Bereich juristischer Billigung von Altersdiskriminierung sind die immer wieder – zuletzt durch Urteil des BAG vom 11.6.1997 – für zulässig erklärten Altersgrenzen.