Das Widerrufsrecht im Fernabsatz als Kauf auf Probe.
Zum Gestaltungsspielraum des nationalen Umsetzungsgesetzgebers.
Ingo Sparmann
Anhand des praktisch bedeutsamen Widerrufsrechts der Fernabsatz-Richtlinie untersucht Ingo Sparmann die Frage, welcher Gestaltungsspielraum dem nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung von Richtlinienrecht verbleibt.
Die Arbeit ist in vier Abschnitte gegliedert. Nach einer kurzen Einführung erläutert der Autor zunächst die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, die bei der Umsetzung der Fernabsatz-Richtlinie zu beachten sind. In diesem Zusammenhang geht er auf die Besonderheiten und Methoden der Auslegung von gemeinschaftlichem Sekundärrecht ein. Im anschließenden dritten Teil, der den Schwerpunkt der Arbeit bildet, wird der Frage nachgegangen, welche eigenen Zielvorstellungen der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung verfolgt hat und ob diese Ziele – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – verwirklicht worden sind. Dabei unterzieht Ingo Sparmann das grundsätzliche Anliegen des deutschen Gesetzgebers, die verschiedenen Widerrufsrechte des Gemeinschaftsprivatrechts auf nationaler Ebene in den §§ 355 ff. BGB zu vereinheitlichen, zunächst einer kritischen Bewertung. Im Anschluss daran analysiert er die Einzelentscheidungen des Umsetzungsgesetzgebers. Von besonderem praktischen Interesse ist die Auseinandersetzung mit den Rechtsfolgen des Widerrufs, wie z. B. der Frage, wer die Kosten der Hinsendung zu tragen hat und ob der Verbraucher bei Beschädigung oder Untergang der Ware zum Wertersatz verpflichtet werden kann.
Die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs auf das Rücktrittsrecht zu verweisen, bildet den letzten Teil der Arbeit. In diesem Zusammenhang erfolgt eine dogmatische Einordnung des Widerrufsrechts in das Gefüge der bestehenden Vertragslösungsrechte. Dabei kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass sich das Fernabsatz-Widerrufsrecht aus systematischen Erwägungen widerspruchsfreier beim Kauf auf Probe als beim Rücktrittsrecht verorten lässt.