Das Zwangsmühlensystem in der Kurmark des 18. Jh. auf dem platten Land
Spiegel und Grenze herrschaftlicher Wirtschaftskontrolle
Gerd Christian Th. Treutler
Das Zwangsmühlensystem ist Ausfluss mittelalterlicher Herrschaftsausübung, wird im frühmodernen Staat fortgeschrieben und stellt zugleich die einzige flächendeckende Gewerbeausübung auf dem Lande dar. Erst durch die Herausforderungen des aufkommenden Industriezeitalters an Gewerbe, Handel und Konsumtion kam es zur Aufhebung der Zwangsmahl-pflichtigkeit in der Gewerbefreiheit von 1810.
Die Arbeit legt erstmals die Zusammenstellung des kurmärkischen Zwangsmühlensystems als quantitativen Befund vor und ordnet ihn, unter Berücksichtigung technologischer und sozialgeschichtlicher Aspekte, in das zeitgenössische Rechts- und Wirtschaftssystem ein.
Die Geschichte der kurmärkischen Mühlen und Müller in ihrer Rechtslage zu bewahren, ist Anliegen dieser Veröffentlichung. Die Veröffentlichung nennt knapp 400 Mühlenstandorte und zwangsmahlpflichtigen Dörfer sowie zahlreiche Müller und mit dem Mühlenwesen beschäftigte Personen.