Datenschutz in Kirchengemeinden
Claudia Fischer, Selzer Jochim, Isabel Wienold
Die beiden großen Amtskirchen haben sich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO folgend ein eigenes Datenschutzrecht gegeben: Das evangelische DSG-EKD und das katholische KDG, das von den deutschen Bistümern anerkannt worden ist.
Das kirchliche Datenschutzrecht ähnelt dem staatlichen zwar sehr, weicht aber in Details ab, z. B. bei Antwortfristen. Es gilt nicht nur für die Gemeinden selbst, sondern auch für kirchliche Einrichtungen wie Schulen, Sozialkaufhäuser oder Chöre.
Datenschutz ist eine Grundhaltung. Fassen Sie Datenschutz nicht nur als eine rechtliche Verpflichtung auf. Vielmehr geht es hier um eine Grundhaltung Ihren Mitmenschen gegenüber. Wenn Sie Ihren Gemeindemitgliedern das Recht zugestehen, selbst zu entscheiden, was sie anderen von sich erzählen, ergibt sich vieles von selbst.
Denken Sie Datenschutz in der korrekten Richtung. Es geht nicht darum, sich eine Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen. Ihre Aufgabe ist, sich um Ihren Datenschutz Gedanken zu machen, datensparsam zu arbeiten und sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Unterschriften kommen danach.