Datenschutz und Universalsukzession bei Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Stefan Schröcker
Stefan Schröcker zeigt, dass das Datenschutzrecht die Abwicklung von Verschmelzungen weder blockieren noch grundlegend behindern kann und darf. Allerdings müssen die Anforderungen des Datenschutzrechts auch in den einzelnen Phasen einer Verschmelzung gleichsam beachtet und die Interessen der Beteiligten sowie der Betroffenen sorgsam gegeneinander abgewogen werden. Die Offenlegung personenbezogener Informationen ohne Einwilligung der Betroffenen muss die ultima ratio bleiben.