Demokratie zwischen Staatsrecht und Weltrecht.
Nationale, staatlose und globale Formen menschenrechtsgestützter Demokratisierung. Elemente einer Verfassungstheorie VIII.
Friedrich Müller
Der sich abzeichnende Weg zu einer Art Weltrecht, das weltweite Gewebe aus hard law und soft law, das Entstehen eines globalen Konstitutionalismus sind Vorstellungen und Vorhaben einer Zukunft, die bereits begonnen hat. Soll diese menschenwürdig und also demokratisch sein, müssen entsprechende Politikziele, Normen und Verfahren transnational durchgesetzt werden.
Entlang dieser Frage wird hier zunächst auf Texte Rousseaus als auf eine grundlegende Formulierung modernen Denkens von Demokratie zurück gegangen; wird dann analysiert, wie sich demokratisch erlassene Gesetze angesichts der Macht der Verfassungsjustiz besser behaupten können und inwieweit das geltende Demokratierecht, das von Exekutive und Gerichtsbarkeit umzusetzen und zu kontrollieren ist, dabei dem Schicksal bloßer Virtualität entkommen kann. Auch darf nicht vergessen werden, dass Demokratisierung – unbeschadet ihrer globalen Perspektiven – in zahlreichen Nationen erst noch dringlich anzustreben ist; als Beispielsfall dafür werden hier die teils theokratisch, teils sonst diktatorisch oder autoritär beherrschten arabisch-islamischen Länder untersucht. Schließlich geht die Analyse darauf, in welch prekärer werdenden Zustand der bisherige Verlauf der Finanz- und Wirtschaftsglobalisierung die einzelstaatlichen Demokratien versetzt hat; was alles im nationalen Rahmen, etwa durch neue Formen von politischer Bürgerbeteiligung, dagegen getan werden kann; wie sich vernetzte Gruppierungen und Aktionsweisen eines graswurzel-demokratischen transnationalen Widerstands herausbilden und wie schließlich die Strukturen der Elemente eines künftigen Weltrechts vorgezeichnet werden können, sich zum Teil auch schon real abzeichnen. Es wird das Konzept einer dreifachen Verfassungsstruktur eingeführt, um die vielfältigen Ansätze der Praxis auch theoretisch zu integrieren.