Der Anwendungsbereich des § 613a BGB bei Privatisierungen
Manuel Benz
Im Bemühen um eine „schlanke Verwaltung“ und um Kostensenkung stellt sich für die öffentliche Hand vielmals die Frage, welche Tätigkeiten durch sie selbst wahrgenommen werden müssen und ob nicht an ihrer Stelle auch Private handeln können. Diese Untersuchung befasst sich mit arbeitsrechtlichen Fragen der Privatisierung und Umstrukturierung im Übergang von öffentlich-rechtlich verfassten zu privatrechtlich verfassten Rechtsträgern.
Im Fokus stehen dabei die Begriffe, die den Anwendungsbereich der Vorschrift des § 613a BGB definieren. Ferner werden gesetzliche Umstrukturierungen und solche auf Basis einseitiger Entscheidungen eines Hoheitsträgers – Gestaltungsformen, die privaten Wirtschaftsunternehmen verschlossen sind – auf die Anwendbarkeit des § 613a BGB hin untersucht. Den Abschluss bildet schließlich die Untersuchung zum Widerspruchsrecht bei der gesetzlichen Überleitung von Arbeitsverhältnissen und die Personalgestellung nach dem TVöD.