Der Begünstigungsgedanke im kollektiven Arbeitsrecht.
Die Begünstigung des Betriebsrats und seiner Mitglieder, von Gewerkschaften sowie deren Angestellten und Beauftragten.
Annika Scheske
Der Begünstigungsgedanke ist ein schillernder Topos des kollektiven Arbeitsrechts, besonders im Hinblick auf bekannte Diskussionen um das Arbeitsverhältnis prägende Kollektivnormen. Die vorliegende Arbeit setzt den Schwerpunkt allerdings anders und fokussiert auf die Begünstigung von gestaltenden Akteuren im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts: Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern sowie Koalitionen und ihren Funktionären.
Ausgangspunkt und Gerüst der Überlegungen ist es, die gesetzlich geregelte unzulässige Betriebsratsbegünstigung einzuordnen, um ihr sodann den gesetzlich nicht geregelten Fall der Gewerkschaftsbegünstigung gegenüberzustellen und hierfür rechtliche Antworten zu entwickeln. In beiden Facetten des Themas gilt es, eine Typologie von »illegalen« Begünstigungsformen zu erarbeiten, diese von legitimen Begünstigungen abzugrenzen, den (insbesondere arbeitsstrafrechtlichen) Sanktionsmechanismus und dessen Lücken herauszuarbeiten und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.