Der europäische Vermittlungsausschuss.
Eine organisationsrechtliche Untersuchung der interinstitutionellen Vermittlungseinheit im Rechtsetzungsverfahren nach Artikel 251 des EG-Vertrages.
Frank Rutschmann
Der europäische Vermittlungsausschuss wurde geschaffen zur Überwindung von Regelungskonflikten bei der Rechtsetzung. Diese Organisationseinheit, angesiedelt an der Schnittstelle zwischen Dogmatik und dynamischer Praxis, steht im Zentrum der vorliegenden Untersuchung.
Frank Rutschmann stellt diesen wichtigsten organisationsrechtlichen Ausschnitt im Legislativverfahren der sog. „Mitentscheidung“ dar, an dem der Ministerrat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gesamthänderisch beteiligt sind. Seine zentrale Bedeutung besteht darin, einen Stillstand der konkreten Rechtsetzung bei aufgetretenen sachlichen Differenzen in den beiden Organen mit einem schlichtenden Einigungsvorschlag zu überwinden.
Nach einer kurzen Gesamtschau der wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Organisationseinheit zeigt der Autor im historischen Kontext, dass die Verfahrens- und Organisationsstruktur der europäischen Vermittlung unmittelbar auch von verbandseigenen Entwürfen beeinflusst wird. Weitere Abschnitte thematisieren die funktionelle Stellung des europäischen Vermittlungsausschusses vor dem Hintergrund des verbandseigenen Ordnungsprinzips der „Funktionsverteilung“ (Eberhard Grabitz) sowie seine kompetenzielle Ausstattung und institutionelle Einordnung. Nach Ansicht Rutschmanns kommt den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses ein weiter rechtlicher Gestaltungsspielraum zu, dessen Grenze sich im Ergebnis lediglich aus dem abstrakt nur negativ zu fassenden Kriterium des Sachzusammenhangs zu den vertraglichen Bezugsobjekten (Kommissionsvorschlag und gemeinsamer Standpunkt des Rates) ziehen lässt.
Frank Rutschmann befasst sich weiterhin mit der Aufbau- und Ablauforganisation der Vermittlung. Der Vermittlungsausschuss erhält in seinem Aufbau eine gewisse Komplexität vor allem hinsichtlich der Regelungen zur Mitgliedschaft in der Parlamentsdelegation. Mit dem bisherigen Ablauf der Vermittlungsarbeit schließlich wird deutlich, dass die wesentliche Sacharbeit nicht in for