Der Gleichbehandlungsbeauftragte als Regulierungshelfer im österreichischen Elektrizitätsrecht
Thomas Mayer
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Wandel der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Elektrizitätsrecht, wo immer mehr Private (Gleichbehandlungsbeauftragte) zur Erfüllung gewisser öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden, unter anderem zur Umsetzung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Den theoretischen Hintergrund bildet das Konzept der Regulierten Selbstregulierung. Dazu werden dogmatische Grundlagen erörtert, Ausgestaltungsformen beleuchtet und Gemeinsamkeiten der Erscheinungsformen der Regulierten Selbstregulierung untersucht. Im Hauptkapitel wird der Bogen zum Referenzgebiet Energierecht gespannt. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Ausgestaltung des energierechtlichen Gleichbehandlungsgebotes unter Einbeziehung der Regulierungsinstrumente Entflechtung und Netzzugang gelegt. Mit der verwaltungsrechtlichen Einordnung des Gleichbehandlungsbeauftragten wird das Kapitel abgeschlossen. Die Ergebnisse sind am Ende in Thesenform zusammengefasst.