Der Große Schied von 1258
Erzbischof und Bürger im Kampf um die Kölner Stadtverfassung
Dieter Strauch
Im 13. Jahrhundert herrschte anhaltender Streit zwischen dem Erzbischof und den Bürgern der Stadt Köln. Der machtbewusste Erzbischof beanspruchte gegenüber der Stadt die Stellung eines höchsten Richters und Landesherren. Die Kölner Bürger hingegen pochten darauf, ihre Privilegien und ihr Selbstverwaltungsrecht beizubehalten. Als eine Fehde 1258 ergebnislos blieb, einigte man sich auf ein Schiedsgericht, das unter der Mitwirkung des Dominikanerpaters Albertus Magnus den Streit schlichten konnte. Am 28. Juni 1258 wurde das Ergebnis verkündet: Den Schiedsspruch, den sog. »Großen Schied«, haben beide Parteien beschworen und besiegelt. Der Erzbischof behielt das höchste Richteramt und das Selbstverwaltungsrecht der Stadt wurde anerkannt. Auch wenn der Erzbischof den Großen Schied bereits ein Jahr später quasi beiseite wischte, blieb er doch rechtlich für die Kölner Stadtgeschichte bedeutsam: Der Schied stellte nicht nur eine wichtige Etappe in der Entwicklung der städtischen Verfassung dar, sondern erstmals wurde hier die Kölner Stadtverfassung überhaupt aufgezeichnet. Aus Anlass der 750-Jahrfeier stellt das Buch die Geschichte dieses bedeutsamen Dokumentes umfassend dar: Es widmet sich der Vorgeschichte, den beteiligten Personen, ihren Forderungen und Standpunkten sowie den rechtlichen Grundlagen und Beziehungen, auf denen der Schiedsspruch fußt. Auch die Bedeutung des Großen Schieds für die Kölner Stadtgeschichte wird eingehend gewürdigt.