Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften.
Oliver Koch
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist heute aus der täglichen Entscheidungspraxis der EU-Organe nicht mehr wegzudenken. Dennoch stößt die – für den deutschen Juristen oft ungewohnte – Art und Weise der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Gerichtshofs mitunter auf Unverständnis. Anlass genug also, Dogmatik und Anwendungspraxis des gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes näher zu untersuchen.
Der Autor versucht, anhand einer umfassenden Bestandsaufnahme der Rechtsprechung von EuG und EuGH zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die gemeinschaftsspezifischen Eigenheiten der Verhältnismäßigkeitskontrolle herauszuarbeiten. Dazu wird in einem rechtsvergleichenden Teil zunächst untersucht, welche Rolle der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz heute in den Mitgliedstaaten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte spielt. Ein weiterer Teil der Arbeit ist der Dogmatik des gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewidmet, deren Eigenheiten analysiert und deren Schwächen beleuchtet werden.
Für den Praktiker ist die Kontrollpraxis des Gerichtshofs angesichts des „Dickichts“ von Entscheidungen zur Verhältnismäßigkeit und der erheblichen Unterschiede bei der Verhältnismäßigkeitskontrolle in den einzelnen Rechtsgebieten oft nur schwer nachvollziehbar. Im Mittelpunkt des letzten Teils der Arbeit steht daher eine systematische, nach den verschiedenen Anwendungsgebieten der Verhältnismäßigkeitskontrolle geordnete Bestandsaufnahme der bisherigen Verhältnismäßigkeitsrechtsprechung des Gerichtshofs.