Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Baustein des europäischen Investitionsschutzrechts
Alessandro Covi
Im internationalen Investitionsschutzrecht stehen staatliche Regulierungsmaßnahmen und der materielle Schutz ausländischer Investoren in einem natürlichen Spannungsverhältnis. Mit Hilfe der rechtstheoretischen Grundlagen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zeigt die Arbeit, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung Investor-Staat-Schiedsgerichten eine Struktur vorgibt, welche sie auf Tatbestandsebene zu einer umfassenden Würdigung der gegenläufigen Interessen zwingt. Im Einzelfall kann auf dieser Grundlage eine rationale Vorrangentscheidung zwischen den jeweiligen Interessen getroffen werden, weshalb der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit prozedural einen Interessenausgleich schafft. Die Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung könnte daher im europäischen Investitionsschutzrecht die Voraussehbarkeit der Investor-Staat-Rechtsprechung durch Schiedsgerichte erhöhen. Dies würde einen Beitrag dazu leisten, die Legitimität der Investor-Staat-Rechtsprechung im europäischen Investitionsschutzrecht zu fördern.