Der internationale Anwendungsbereich des deutschen und französischen Rechts gegen irreführende Werbung
Freie Wahl von Form und Mittel, Rom II und Herkunftslandprinzip
Mirko Ehrich
Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, welchem Recht die irreführende Werbung unterliegt. Die Richtlinie zur irreführenden Werbung wurde in Deutschland weitgehend zivilrechtlich, in Frankreich überwiegend mit strafrechtlichen Mitteln umgesetzt. Diese Entscheidung des nationalen Gesetzgebers wirkt sich auf die Frage des anwendbaren Rechts aus und führt zu gravierenden Rechtsunterschieden in der Praxis. Die Arbeit berücksichtigt dabei die Diskussion zum Internationalen Wettbewerbsrecht und bespricht die aktuellen Rechtsänderungen durch die geplante Rom-II-Verordnung und die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie. Im Hinblick auf die Auslegung des Herkunftslandprinzips ist von entscheidender Bedeutung, dass die koordinierten nationalen Regelungen oft traditionell im Strafrecht oder öffentlichen Recht angesiedelt sind. Das Herkunftslandprinzip kann deren Anwendung nur steuern, wenn es nicht in einem international-privatrechtlichen Sinn verstanden wird.