Der Kaiserparagraph
§ 1588 BGB - Entstehung, Geschichte, Dogmatik und Wirkung. Das Eherecht im Spannungsfeld von Kirche und Staat
Wolfgang Kozielski
Als Kaiserparagraph wird der § 1588 BGB bezeichnet, da eine gleichlautende Regelung von 1875 im Personenstandsgesetz auf Kaiser Wilhelm I. zurückgeführt wird. Die Vorschrift hat ihre Gründe im Kulturkampf, der unter anderem um das Eherecht zwischen Kirche und Staat geführt wurde. Diese Arbeit untersucht die Ursachen des Konflikts und stellt die Entwicklung des Eherechts seit der frühchristlichen Zeit bis heute dar. Dabei werden auch die im Lauf der Geschichte auftretenden Besonderheiten der Ehe, wie Polygamie, gleichgeschlechtliche Ehen, postmortale Ehen und Ferntrauung untersucht und dargestellt.