Der ordre public im Internationalen Eheschließungsrecht.
Eine rechtsvergleichende Untersuchung.
Greta Siegert
Der durch das Kinderehen-Gesetz eingeführte Art. 13 Abs. 3 EGBGB, der Ehen Minderjähriger für unwirksam bzw. aufhebbar erklärt, hat für Furore in der Rechtswissenschaft gesorgt. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, sich mit der Zulässigkeit typisierter ordre public-Klauseln im Internationalen Eheschließungsrecht auseinanderzusetzen. Hierzu wird die Entstehung entsprechender Normen im nationalen IPR nachgezeichnet. Eine Rechtsvergleichung mit dem englischen Recht liefert wertvolle Erkenntnisse über die in diesem Bereich relevanten gesetzgeberischen Interessen. Abschließend werden die Vorbehaltsklauseln des autonomen internationalen Eheschließungsrecht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungs-, Völker- und Unionsrecht überprüft. Die Arbeit gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass Art. 13 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 4 EGBGB beizubehalten sind, während Art. 13 Abs. 3 EGBGB als verfassungswidrig zu bewerten ist.