Der risikorechtliche Umgang mit Fracking
Florian Schweighart
Bei der unkonventionellen Erdgasförderung im Allgemeinen und bei Fracking im Speziellen besteht ein großer Bereich an Unsicherheit. Risikoverwaltungsrecht kann dazu beitragen, die aufgrund von Unsicherheiten wenig handhabbare Entscheidungsgrundlage durch die Generierung von Wissen zu verbessern. Instrumente wie unter anderem die Befristung des Gesetzes, Evaluations- und Revisionspflichten sowie die Beschränkung auf Pilotvorhaben stellen mögliche Ansatzpunkte dar. Bei einer darauf bezogenen verfassungsrechtlichen Betrachtung stellen sich grundlegende rechtswissenschaftliche Fragen, die sich von den Anforderungen grundrechtlicher Schutzpflichten über Freiheitsrechte und Staatsprinzipien bis hin zu der Problematik erstrecken, ob und wie bestehende verfassungsrechtliche Vorgaben im Risikorecht zur Wirkung gelangen. Die risikoverwaltungsrechtlichen Ansatzpunkte für den Umgang mit den Risiken von Fracking haben auf Seiten des Gesetzgebers bisher hingegen nur vereinzelt Beachtung gefunden.