Der Verfassungsbruch.
Verbotene Extra-Diäten - Gefräßige Fraktionen.
Hans Herbert von Arnim
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit zahlen Parlamentsfraktionen seit Jahren verfassungswidrige Zulagen in Millionenhöhe an eine Vielzahl von Abgeordneten in Bund und Ländern. Erlaubt sind Zusatzgehälter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur für Parlamentspräsidenten, Vizepräsidenten und Fraktionsvorsitzende. Doch die Verfassungsgrenze wird fast überall hemmungslos überschritten.
Der Bundestag wollte einmal vorbildlich transparent sein. Durch die Kuppel des Reichstages sollte der Bürger nicht nur einen Blick mitten unter die Abgeordneten werfen können. Auch deren Finanzierung sollte durchsichtig sein. Doch hinsichtlich der Zusatzgehälter von Fraktionsfunktionären ist das Gegenteil der Fall. Selbst auf Anfrage der Medien geben gerade die größten Sünder keine Auskunft, obwohl es um Steuergeld geht. Demokratische Transparenz sieht anders aus.
Der doppelte Verfassungsbruch (Verstoß gegen das Transparenzgebot und das grundsätzliche Zulagenverbot) geschieht nicht nur da und dort, sondern in fast allen deutschen Parlamenten, also den höchsten demokratischen Organen unseres Landes.
Den Fraktionen fällt es leicht, an der Verfassung vorbei, viele lukrative Posten für ihre Funktionäre zu schaffen, weil sie sich selbst unmittelbar aus der Staatskasse üppig und mit gewaltigen Wachstumsraten versorgen, dies gezielt vor der Öffentlichkeit verbergen und wirksame Kontrollen weit gehend ausschalten. Das Zulagenunwesen ist die Folge einer Fraktionsfinanzierung ohne Kontrolle.