Der Versuch – Überlegungen zur Rechtsvergleichung und Harmonisierung.
Katrin Schubert
Ziel der Untersuchung ist es, eine Modellregelung für den Versuch von Straftaten zu formulieren, die europaweit auf Akzeptanz stoßen könnte. Ausgangspunkt ist eine funktionale Rechtsvergleichung: Neben der ausführlichen Darstellung der Rechtslage in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich und Spanien findet auch das Recht der nordischen Staaten und einiger osteuropäischer Länder Berücksichtigung. Da die Lösungen der Praxis nicht immer vollständig mit dem Gesetz übereinstimmen, verstärkt eine Analyse der Rechtsprechung die Aussagekraft der Untersuchung. Weiterhin werden wesentliche Entwicklungslinien in der Strafrechtswissenschaft nachgezeichnet. Ergänzend zu den aktuellen mitgliedstaatlichen Vorschriften analysiert Katrin Schubert bereits vorhandene übernationale Lösungsansätze.
Innerhalb der behandelten Rechtsordnungen zeichnet sich eine Entwicklung der eher objektiv orientierten Ansätze in Richtung mehr subjektiv geprägter Systeme ab. Der Regelungsvorschlag beruht auf der Prämisse, dass eine europäische Versuchsvorschrift, um einer weiteren Vorverlagerung der Strafbarkeit entgegenwirken zu können, im Grundsatz objektiv ausgerichtet sein muss.