Die Abschaffung der Folter in der Schweiz
Europäische Rechts- und Regionalgeschichte, Band 6
Lukas Gschwend, Marc Winiger
Trotz internationaler Ächtung findet die Folter faktisch in vielen Staaten nach wie vor Verwendung. Die gewaltsame Erzwingung von Geständnissen mittels des peinlichen Verhörs war im Rahmen des strafrechtlichen Inquisitionsprozesses seit dem Spätmittelalter in ganz Europa bis ins 18. Jahrhundert weit verbreitet und auch rechtlich geregelt. Der frühneuzeitliche Staat machte es sich zur Pflicht, die „Wahrheit“ von Amtes wegen zu erforschen. In Ermangelung moderner kriminalistischer Instrumente galt das Geständnis als Königin der Beweise. Mit der Aufklärung erfuhr die Folter zwar zunehmend Kritik, doch blieb sie namentlich in der Gestalt von Ungehorsams- und Lügenstrafen noch lange üblich. Entgegen der landläufigen Annahme wurde die Folter in der Schweiz durch die Helvetik 1798 keineswegs definitiv abgeschafft. Nach 1803 griffen viele Kantone wieder auf den überkommenen Inquisitionsprozess zurück. Das gewaltsam erzwungene Geständnis blieb bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts strafprozessuale Realität. Noch 1869 wurde im Kanton Zug ein Angeschuldigter unter Anlegung der Daumenschraube verhört. Die vorliegende Darstellung zeigt unter Berücksichtigung zahlreicher Einzelfälle den langen Weg zur tatsächlichen Abschaffung des Geständniszwangs in der Schweiz.