Die Abwehr des Mißbrauchs der aktienrechtlichen Anfechtungsklage durch Einschränkung des Klagerechts
Erbo D Heinrich
Die Erhebung mißbräuchlicher Anfechtungsklagen stellt nach wie vor ein Problem dar, dem weder durch die Rechtsprechung noch durch den Gesetzgeber wirkungsvoll Einhalt geboten wurde. Auch das UMAG läßt genügend Freiraum, der von Berufsopponenten zur mißbräuchlichen Klageerhebung genutzt werden kann. Neuere Reformvorschläge scheinen insoweit ebenfalls nicht geeignet, das Problem zu beseitigen. Der Verfasser untersucht die Funktionen der Anfechtungsklage und kommt zu dem Ergebnis, daß eine Anfechtung nur bei Individualrechtsverletzungen möglich sein sollte, da ein Aktionär nicht durch jeden gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluß mitgliedschaftlich betroffen sein muß. Dabei werden auch Vergleiche zur US-amerikanischen Rechtslage gezogen und europarechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Schließlich werden bestehende Vorschläge zur Bekämpfung mißbräuchlicher Klagen vorgestellt und deren Vor- und Nachteile erörtert. Im Ergebnis wird als Mittel zur Bekämpfung mißbräuchlicher Klagen eine Ersetzung des heutigen Freigabeverfahrens durch ein an das zivilprozessuale Eilverfahren angelehntes Verfahren beim Prozeßgericht vorgeschlagen, in dem die Aussetzung der Eintragung bzw. Ausführung eines Beschlusses auf Antrag des Klägers erfolgen könnte. Regelfolge der Beschlußanfechtung sollte nicht die bislang eintretende rechtliche oder faktische Blockadewirkung sein, sonde..weiterlesen