Die Anerkennung und Vollstreckung im Sitzstaat aufgehobener Schiedssprüche
Volker Nienaber
Ist ein «internationaler» Schiedsspruch in der Rechtsordnung des Staates, in dem er erlassen wurde, verankert und hat der Sitzstaat die Herrschaft über die Wirksamkeit des Schiedsspruchs? Die Analyse der einschlägigen Judikatur, u.a. der Fälle und zeigt, daß diese Frage international unterschiedlich beantwortet wird. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß das Vollstreckungsgericht a) (auch) bei aufgehobenen Schiedssprüchen ein (begrenztes) Anerkennungsermessen hat und b) bei günstigerem nationalen Recht sogar anerkennen und vollstrecken Liberaleres nationales Recht und ein Anerkennungsermessen des Vollstreckungsgerichts trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes sind auch ganz allgemein der Schlüssel zur Fortentwicklung des heute oft als zu restriktiv empfundenen New Yorker UN-Übereinkommens von 1958.