Die Aufhebung des Mahlzwangs und die Zwangsversteigerung der Dragemühle von Stern,  Carsten

Die Aufhebung des Mahlzwangs und die Zwangsversteigerung der Dragemühle

Der Fall des Mühlenmeisters David Christlieb Stern

Als 1810 in Preußen der Mahlzwang aufgehoben wurde, konnte fortan jedermann eine Mühle errichten, wo er wollte, und jeder Bauer war frei, mahlen zu lassen, wo er wollte und zu welchem Preis er das tun wollte. Zwei Akten des Amtes Driesen im neumärkischen Kreis Friedeberg aus der Zeit von 1817 – 1831 beleuchten, in welche Existenznot die neue Gewerbefreiheit die alten eingesessenen Getreidemüller brachte.
Das Buch beleuchtet schlaglichtartig den Einzelfall und pars pro toto das Schicksal des Mühlenmeisters David Stern aus Dragebruch und zeigt auf, wie er und andere Müller der Gegend zu dieser Zeit an den Folgen der neuen Gewerbefreiheit bis zum Existenzverlust litten. Die Driesener Akten hat der Autor im Geheimen Staatsarchiv Berlin aus den früheren Merseburger Beständen ausfindig gemacht und den Inhalt für das Schicksal des Mühlenbetriebs in den wieder aufgefundenen Grundstücksakten der Dragemühle im Staatsarchiv Gorzow/Wlkp. bestätigt gefunden. Die neuen Getreide-Müller im Amt Driesen brauchten nur wenig Pachten zu zahlen, konnten mit neuen Mühlen billig produzieren, und saugten so die Kunden an – von den alteingesessenen Müllern dagegen trieb der Staat weiter unverändert die hohen Pachten ein, obwohl sie ihre Kunden verloren und ihre Einnahmen wegbrachen.
Das Buch berichtet von den vielen Eingaben, die der Vorfahre des Autors an den Staat richtete – wie andere Müller auch -, um Wegfall oder Reduzierung der Pachten zu erreichen. Der Staat beharrte auf den hohen Pachten und drohte den Müllern die Execution an; er verwies die Müller auf eine Entschädigungszahlung und setzte die Voraussetzungen dafür so hoch an, dass sie ein Müller schlechterdings nicht erfüllen konnte.
Das Ergebnis war für den Vorfahren des Autors die „notwendige Subhastation“ der Mühle, d.h. die Zwangsversteigerung, letztlich zu einem „Spottpreis“, der die hypothekarischen Belastungen nicht deckte. Mit solchem Schicksal als Ergebnis der neuen Gewerbefreiheit war David Stern damals nicht allein. Dieser Band zeigt daher an Hand von belegten Tatsachen, wie sich ein Hauptkonflikt der Mühlenrechtspraxis Anfang des 19. Jahrhunderts beim einzelnen Müller auswirken konnte.

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