Die Bedeutung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht im Insolvenzplanverfahren.
Retrospektive auf die Suhrkamp-Insolvenz.
Jens-Hendrik Kern
Der Streit der Gesellschafter der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG, der durch seine zielgerichtete Fortsetzung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verlags völlig eskalierte, avancierte im Herbst 2013 zum beherrschenden Thema der Insolvenzszene. Das Stichwort Suhrkamp war nicht nur Ausdruck eines existenzbedrohlichen Kampfes um den Machterhalt in einer Gesellschaft, der mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln ausgefochten wird, sondern zugleich auch der spektakulärste Probelauf für das zum damaligen Zeitpunkt gerade erst reformierte Insolvenzplanverfahren.
Aufmerksamkeit erregte das Urteil des LG Frankfurt/M. (Urt. v. 10.9.2013, Az. 3-09 O 96/13), welches der Ansicht war, dass der Mehrheitsgesellschafterin des Suhrkamp Verlags aufgrund der fortgeltenden gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht die Stimmabgabe für den von ihr initiierten Insolvenzplan untersagt ist. Dieser neue Ansatz ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Dabei wird nicht nur die grundsätzliche Fortgeltung der Treuepflicht im Insolvenzverfahren beleuchtet, sondern auch die konkrete Treuepflichtbindung der Gesellschafter aufgedeckt.