Die Bedeutung von Criminal Compliance für das Strafrecht bei der Bekämpfung von Wirtschaftskorruption
Rebekka Stanitzek
Do ut des – ich gebe, damit du gibst. Der Begriff steht grundsätzlich für etwas Alltägliches – eine Beziehung von zwei Personen, die sich gegenseitig einen Vorteil zukommen lassen. Zentrales Element ist dabei die Gegenseitigkeit, die Grundstein jeder Gesellschaft ist. Überschreitet diese Gegenseitigkeit jedoch bestimmte Grenzen, dann heisst das Problem Korruption: Ich gebe dir einen Vorteil, damit du mich bevorzugst. Die Folgen von Korruption sind enorm. Es entstehen immense materielle und immaterielle Schäden sowohl für die Unternehmen selbst als auch für den Wettbewerb sowie für die Gesellschaft. Diese Schäden gilt es zu unterbinden. Dieses Werk beschäftigt sich mit Massnahmen zur Bekämpfung von Wirtschaftskorruption. Diese Bekämpfung erfolgt nicht mehr nur durch Strafgesetze, sondern auch durch Massnahmen innerhalb der Unternehmen selbst. Diese Massnahmen sind ein Teil von Criminal Compliance. Die Autorin erläutert deshalb zum einen Criminal Compliance-Massnahmen in Unternehmen, zum anderen den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäss § 299 StGB. Sowohl durch Criminal Compliance als auch durch das Strafrecht allein kann Wirtschaftskorruption aber nicht effektiv bekämpft werden. Dies zeigen die Probleme, die im Hinblick auf die Bekämpfung von Wirtschaftskorruption durch Criminal Compliance sowie das Strafrecht bestehen. Die Autorin stellt dar, warum Criminal Compliance zur Bekämpfung von Wirtschaftskorruption notwendig und sinnvoll ist. Strafbares wirtschaftskorruptes Verhalten in Unternehmen kann zur Strafbarkeit oder einer ordnungswidrigkeitenrechtlichen Haftung auch von an der Tat nicht unmittelbar beteiligten Unternehmensangehörigen führen. Dies zeigt, wie Non-Compliance in Unternehmen das Haftungsrisiko für Unternehmensangehörige erhöht. Im Gegensatz dazu kann bzw. sollte sich effektive und wirksame Criminal Compliance in Unternehmen positiv auf die Strafbarkeit und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Unternehmensangehörigen auswirken. Die Autorin zeigt ansatzweise auf, wie ein solches Zusammenwirken erfolgen kann. Gleichzeitig werden die damit verbundenen Probleme erläutert. Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich Criminal Compliance und das Strafrecht ergänzen und unterstützen. Die Autorin stellt dar, warum nur durch ein Miteinander von Criminal Compliance und Strafrecht das Problem der Wirtschaftskorruption wirksam bekämpft werden kann und dass Criminal Compliance eine immer grösser werdende Bedeutung für das Strafrecht einnimmt und einnehmen muss.