Die Beendigungskündigung des Bürgschaftsvertrages
– zugleich ein Beitrag zur einseitigen Beendigung von tripolaren, interzessionaren Rechtsverhältnissen aus rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtsvergleichender Sicht
Thorsten Ehrhard
Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen ein Bürgschaftsvertrag gekündigt werden kann, werden in Rechtsprechung und Rechtslehre nur unbestimmt und zum Teil unklar beschrieben. Es finden sich sowohl hinsichtlich der Kündigungsgründe, der eventuell zu beachtenden Kündigungsfrist als auch hinsichtlich einer mitunter geforderten Mindestlaufzeit der Bürgschaft, innerhalb derer eine Kündigung nicht zulässig sein soll, keine abstrakt-generellen Aussagen zur Kündbarkeit des Bürgschaftsvertrages. Das Werk setzt sich zum Ziel, die rechtshistorischen und -dogmatischen Grundlagen, die tatbestandlichen Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Kündigung des Bürgschaftsvertrages zu erörtern und einer dogmatisch begründeten sowie in sich geschlossenen Systematisierung zuzuführen. Hierdurch soll größere Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Rechtsanwendung bei der Kündigung von Bürgschaftsverträgen erzielt werden. Die historischen Bezüge sind in diesem Zusammenhang phänomenologisch vor dem Hintergrund zu verstehen, dass die Rechtsgeschichte auf die zu bewertenden Interessen und die dafür angebotenen Lösungen hin befragt wird. Mit diesem Ansatz geraten zwangsläufig auch die Länder, mit denen die Zivilrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland im gleichen Rechtskreis steht, in den Fokus der Untersuchung. Insofern liegt der Schwerpunkt der rechtsvergleichenden Abschnitte auf der Untersuchung des durch die Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der Republik Österreich begrenzten sogenannten deutschen Rechtskreises. Daneben wird nicht zuletzt aufgrund der Denkanstöße, die der Draft Common Frame of Reference (DCFR) für Personalsicherheiten gegeben hat, auch der Analyse der von der Europäischen Gemeinschaft bis hin zur Europäischen Union vorgeschlagenen oder vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinheitlichung der Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten besondere Beachtung geschenkt.