Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft – SE
Einführung zum SE-Ausführungsgesetz - SEAG, Kommentar zum SE-Beteiligungsgesetz - SEBG
Gerhild Freis, Georg Kleinsorge, Bernhard Nagel
Durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft vom 22.12.2004 wurden die nationalen Voraussetzungen für die Schaffung der Europäischen Gesellschaft (SE – Societas Europaea) geschaffen. Im Rahmen dieses Ausführungsgesetzes werden zum einen die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen geregelt, zum anderen die mitbestimmungsrechtlichen Bestimmungen.
Das Werk gliedert sich in vier Teile:
– Einführung in die Genese der SE
– Überblick über die gesellschaftlichen Regelungen der SE
– Ausführliche Erläuterung des SE-Beteiligungsgesetzes
– Zusammenstellung der wichtigsten normativen Grundlagen
Die Vielfalt der Mitbestimmungssysteme und Traditionen in den verschiedenen Mitgliedstaaten hat dazu geführt, dass die ursprüngliche Idee eines einheitlichen europäischen Modells der Arbeitnehmerbeteiligung aufgegeben wurde. Vielmehr bietet die Richtlinie einen Rechtsrahmen, der den Mitgliedstaaten eine einheitliche Grundstruktur für die Ausgestaltung der Beteiligung der Arbeitnehmer vorgibt. Entscheidendes Grundprinzip ist hierbei der Schutz erworbener Rechte der Arbeitnehmer durch das Vorher-/Nachher-Prinzip.
Die Umsetzung im SE-Beteiligungsgesetz hat folgenden Inhalt:
– Teil 1 enthält allgemeine Vorschriften zu Zielsetzung, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich.
– Teil 2 behandelt das besondere Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer, insbesondere seine Bildung und Zusammensetzung einschließlich der Regelungen zum Wahlgremium sowie zum Verhandlungsverfahren.
– Teil 3 regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE einschließlich der notwendigen Inhalte einer Vereinbarung und der gesetzlichen Vorsorge (SE-Betriebsrat kraft Gesetzes und Mitbestimmung kraft Gesetzes) für den Fall, dass keine Vereinbarung zustande kommt.
– In Teil 4 werden die Grundsätze der Zusammenarbeit und notwendige Schutzbestimmungen aufgeführt.
– Teil 5 enthält besondere Vorschriften sowie Straf- und Bußgeldvorschriften.
Die Autoren waren am Gesetzgebungsverfahren als Referenten und externe Sachverständige unmittelbar beteiligt.
Für Unternehmen, Rechtsanwälte, Richter.