Die deutsche und die italienische Rechtskultur im „Zeitalter der Vergleichung“.
Aldo Mazzacane, Reiner Schulze
Die politische Einigung Europas öffnet den Blick für gemeinsame Traditionen, die selbst zur Blütezeit des Nationalstaatsgedankens das Trennende überwogen. Der vorliegende Band ist aus einem Symposion hervorgegangen, das im November 1991 deutsche und italienische Rechtswissenschaftler, Historiker und Politologen in Bad Homburg zusammenführte. Er schließt mit der Frage nach den Beziehungen zwischen der deutschen und der italienischen Rechtskultur im 19. Jahrhundert an eine Thematik an, der bereits der erste Band dieser Schriftenreihe gewidmet war (Deutsche Rechtswissenschaft und Staatslehre im Spiegel der italienischen Rechtskultur während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, hrsg. von Reiner Schulze, 1990; s. auch S. 4 dieses Prospektes). Eine weitere Tagung, die in der Zwischenzeit stattfand und deren Ergebnisse ebenfalls in einem Tagungsband vorgelegt werden sollen, hat die Zusammenarbeit in diesem deutsch-italienischen Kreis fortgesetzt und gefestigt (Napoleonische Herrschaft in Deutschland und Italien – Verwaltung und Justiz, hrsg. von Christoph Dipper, Wolfgang Schieder, Reiner Schulze. 297 S. 1995 (ERV 16) ISBN 978-3-428-08267-4. € 52,-). Das Anliegen aller dieser Tagungen war es nicht nur, die vielfältigen, aber bislang besonders von der deutschen Forschung zu wenig beachteten Beziehungen zwischen der deutschen und der italienischen Rechtskultur im Prozeß der Herausbildung des modernen Rechts in beiden Ländern näher zu untersuchen. Das Interesse galt darüber hinaus vielmehr auch den allgemeineren Fragen des Austauschs und der wechselseitigen Bezugnahme zwischen den Rechtssystemen verschiedener Nationen in Europa. In diesem Rahmen verlangt die Rolle der Vergleichung für die Herausbildung des modernen Rechts während des 19. Jahrhunderts besondere Aufmerksamkeit. Die Beiträge des vorliegenden Bandes spiegeln die erhebliche Bedeutung dieser Disziplin für verschiedene Rechtsgebiete und einzelne Formen der Vermittlung juristischen Wissens in den Beziehungen zwischen Deutschland und Italien wider.