Die Deutschenrechte des Grundgesetzes.
Bürgerrechte im Spannungsfeld von Menschenrechtsidee und Staatsmitgliedschaft.
Angelika Siehr
Im Zentrum der Untersuchung stehen die Deutschenrechte des Grundgesetzes, d. h. diejenigen Rechte, die das Grundgesetz im Gegensatz zu den Menschen- bzw. Jedermannrechten als Deutschengrundrechte (Art. 8, 9 Abs. 1, 11 und 12 Abs. 1 GG) oder als Staatsbürgerrechte i. e. S. (Wahlrecht etc.) allein den Deutschen vorbehält. Diese sind – das ist der Ausgangspunkt der Untersuchung – in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld angesiedelt, das aus der Paradoxie erwächst, daß mit den großen Revolutionen der Neuzeit die universellen Rechte des Menschen zur Legitimationsbasis partikulärer Staatsgründungen bestimmt worden sind. Die universellen Rechte des einzelnen können daher in praxi nur von Staaten garantiert werden, die sich zugleich als politische Form souveräner Nationen begreifen.
Das spannungsreiche Verhältnis von Menschenrechtsidee und Nationalstaatsprinzip wird im 1. Teil der Arbeit analysiert, während im 2. Teil nach einer rechtsdogmatischen Lösung im Umgang mit den Deutschengrundrechten gesucht und schließlich in einem neueren Ansatz zum Gleichheitssatz gefunden wird. Der 3. Teil bietet einen Ausblick in das europäische Verfassungsrecht und dient gleichzeitig als Nagelprobe für den Lösungsweg über Art. 3 Abs. 1 GG.