Die Entstehung der Rechtsinformatik von Gräwe,  Svenja Lena

Die Entstehung der Rechtsinformatik

Wissenschaftsgeschichtliche und -theoretische Analyse einer Querschnittsdisziplin

In den sechziger Jahren hielten EDV-Anlagen vermehrt Einzug in die Verwaltung. Zunächst übernahmen sie lediglich numerische Aufgaben. Innerhalb weniger Jahre aber erkannte man den umfassenden Nutzen der „Rechenomaten“ als elektronische Datenbanken. Mit ihnen wurden die Speicherung einer Vielzahl von Informationen und ein schneller, übersichtlicher Zugriff auf die Daten möglich. In dieser Zeit entstand das juristische Informationssystem „JURIS“, das auch heute noch zur Recherche juristischer Literatur herangezogen wird. Neben der Hoffnung in die neue Computertechnologie begleitete aber auch die Furcht vor einem „Sachzwang der Technik“ die beginnende Rechtsomation. Die Regierung beabsichtigte die Errichtung eines Datenbanksystems, in dem personenbezogene Daten eines jeden Bürgers zum Zugriff sämtlicher staatlicher Stellen bereit gehalten werden sollten. Aus der Kritik an diesen Plänen formierte sich bald eine datenschutzrechtliche Bewegung, die ihren ersten Höhepunkt im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1983 erreichte. In diesem Urteil fand das Recht auf informationelle Selbstbestimmung höchstrichterliche Anerkennung. Der Schutz personenbezogener Daten blieb jedoch nicht das einzige Problem, das es im Zusammenhang mit der Rechtsomation zu lösen galt. So gaben beispielsweise die Formalisierung des Rechts oder das „information retrieval“ in elektronischen Datenbanken völlig neue „Rätsel“ auf, die einer theoretischen Bearbeitung bedurften. Eine neue Disziplin, die Rechtsinformatik, entstand. Das Buch zeichnet die Entwicklung dieser Disziplin von den praktischen Anfängen des Computereinsatzes bis hin zur späteren Vormachtstellung des Informationsrechts gegenüber der Mutterdisziplin „Rechtsinformatik“ in den 1980er Jahren nach. Dabei geht sie über die bloß deskriptive Beschreibung eines historischen Prozesses hinaus. Die Autorin verfolgt einen interdisziplinären Forschungsansatz, indem sie mit der „Theorie von der Struktur wissenschaftlicher Revolutionen“ von Thomas S. Kuhn ein Instrumentarium aus Wissenschaftsgeschichte und -theorie heranzieht und den Charakter der Rechtsinformatik als einer wissenschaftlichen Disziplin untersucht. Hierbei zeigt sich, dass die Entstehung der Rechtsinformatik in enger Wechselwirkung mit rechtstheoretischen Reformbestrebungen der sechziger Jahre stand. Außerdem erwies sich der Kritische Rationalismus als Ideengeber für die theoretische Konzeption der Rechtsinformatik. Zur damaligen juristischen Methodenlehre und Rechtsdogmatik aber stand die Rechtsinformatik in vielerlei Hinsicht im Widerspruch. Daraus erwuchs nicht nur ein Spannungsverhältnis zwischen unterschiedlichen theoretischen Ansätzen, sondern auch zwischen Wissenschaftlerpersönlichkeiten.

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