Die ‚Erbpolizei‛ im Nationalsozialismus
Zur Alltagsgeschichte der Gesundheitsämter im Dritten Reich
Asmus Nitschke
Die Gesundheitsämter wachten im Nationalsozialismus über die „erbbiologische Gesundheit des Volksganzen“. Ihr gesetzlicher Auftrag lautete: „Erb- und Rassenpflege“. Hinter diesem Etikett verbarg sich ein gigantisches Zuchtprojekt zur „Aufartung“ des deutschen Volkes. Menschen, die von den rassenhygienischen Normen der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft abwichen, wurden als „Erbkranke“ oder „Minderwertige“ von Amts wegen diskriminiert und verfolgt. Sie durften nicht heiraten, erhielten keine Familienbeihilfe, sie wurden gegängelt, schikaniert und zwangssterilisiert. Nur „wertvolle erbgesunde deutsche Menschen“ sollten sich „fortpflanzen“. Diese Studie handelt von der Alltagsgeschichte des gesundheitspolitischen Rassismus. Der Autor analysiert am Beispiel Bremen, wie Amtsärzte und Verwaltungsfachleute im Dritten Reich die einschlägigen Gesetze zur Erb- und Rassenpflege bürokratisch vollstreckten.