Die Erweiterung der DNA-Reihenuntersuchung auf „Beinahetreffer“
Alina Gorstein
Die Erweiterung der DNA-Reihenuntersuchung gem. § 81h StPO auf „Beinahetreffer“ hat Probleme geschaffen und verschärft. Der Gesetzgeber hat die Erweiterung für unbedenklich erachtet – eine Fehleinschätzung, die durch einen Eingriff in Art. 6 GG erheblich zu Lasten der Probanden dieser Maßnahme geht. Doch auch die Angehörigen der Probanden sind in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen, sodass in dem vorliegenden Werk die Verhältnismäßigkeit der DNA-Reihenuntersuchung kritisch untersucht wird.
Betrachtet wird auch das Zusammenspiel mit der erweiterten DNA-Analyse. Ziel ist es dabei, die DNA-Reihenuntersuchung im Kern zu erhalten und durch konkrete Verbesserungsvorschläge in eine verhältnismäßige Maßnahme umzugestalten.