Die Förderung des Kindeswohls als Ziel der Unterhaltsrechtsreform, insbesondere unter Berücksichtigung der geänderten Rangfolge in § 1609 BGB von Rockensüß,  Lisa

Die Förderung des Kindeswohls als Ziel der Unterhaltsrechtsreform, insbesondere unter Berücksichtigung der geänderten Rangfolge in § 1609 BGB

Die 2008 in Kraft getretene Unterhaltsrechtsreform verfolgt drei Ziele: Es soll das Kindeswohl gefördert, die Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Scheidung gestärkt und das Unterhaltsrecht insgesamt vereinfacht werden. Die Autorin befasst sich hauptsächlich mit dem erstgenannten Anliegen der Reform: Der Förderung des Kindeswohls. Dieses Ziel steht im Vordergrund der Reform und soll im Wesentlichen durch drei Gesetzesänderungen erreicht werden: In erster Linie soll dies durch die im ersten Teil dieser Studie behandelte Änderung der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten in den §§ 1582, 1609 BGB geschehen. Der Stärkung des Kindeswohls dient daneben auch die Ausweitung des Anspruchs eines nicht verheirateten Elternteils auf Betreuungsunterhalt gemäß § 1615l BGB, welche Gegenstand des zweiten Teils ist. Der dritte Teil behandelt schließlich die ebenfalls zum Wohle der Kinder eingeführte gesetzliche Definition des Mindestunterhalts für Kinder in Anlehnung an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes in § 1612a BGB. Der große Stellenwert des Ziels der Stärkung des Kindeswohls wird in einer Sitzung des Deutschen Bundestags deutlich, in der die damalige Bundesministerin der Justiz Frau Brigitte Zypries am 9. November 2007 erklärte: „Die Reform des Unterhaltsrechts, die wir heute hier nach langen Diskussionen beschließen werden, hat vor allen Dingen einen großen Gewinner: Das sind die Kinder.“ Genau diese Aussage kritisch zu hinterfragen, stellt den Schwerpunkt dieser Untersuchung dar. Es wird also untersucht, inwieweit sich die Reform tatsächlich positiv auf die Lage der unterhaltsberechtigten Kinder ausgewirkt hat. Hierbei wird die Reform nicht daran gemessen, ob eine „perfekte“ Regelung gefunden wurde. Dies ist im äußerst konfliktträchtigen Unterhaltsrecht auch kaum möglich. Das Werk überprüft vielmehr, ob durch die Neuregelungen sinnvolle, zeitgemäße, in eine richtige Richtung weisende Änderungen und eine möglichst weit reichende Gerechtigkeit sowie ein akzeptabler Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen geschaffen wurden und dient hierbei auch als allgemeine Einführung in die Tiefen des Unterhaltsrechts.

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