Die gerichtliche Entscheidung nach §§ 21 ff. InsO und ihre Auswirkungen auf die vermögensrechtliche Stellung des Insolvenzschuldners.
Timo Engelhardt
Da das Scheitern des potentiellen Insolvenzschuldners noch nicht feststeht, muß das Insolvenzgericht einerseits dessen Belange berücksichtigen, ohne aber andererseits den Gläubigern nachteilige Vermögensverschiebungen zuzulassen. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür sind höchst konkretisierungsbedürftig. Ziel und Gegenstand der Arbeit ist es, dem Gericht eine differenzierte Auswahlentscheidung zu ermöglichen, die transparent und für alle Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar ist. Ausgangspunkt hierfür ist eine gründliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Sicherungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen deren Auswirkungen auf die vermögensrechtliche Stellung des potentiellen Insolvenzschuldners. Denn in der Berücksichtigung seiner Interessen besteht das eigentliche Charakteristikum der Entscheidung nach §§ 21 ff. InsO. Am Ende steht das sogenannte konkretisierte Gefahrenkonzept, das die Umsetzung der abstrakten gesetzlichen Vorgaben auf den jeweiligen Einzelfall erheblich erleichert.