Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau.
Marcus Merkel
Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen.
Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.