Die Gründung des Willensbegriffs
Die Klärung des Willens als rationales Strebevermögen in einer Kritik an Schopenhauer und die Ergründung des Willens in einer Auseinandersetzung mit Aristoteles
D. G. Carus
Mit diesem Werk wird zum ersten Mal der Willensbegriff gegründet, indem der intellektuelle Wille im Unterschied und in Erweiterung von einem rein vorstellenden rationalen Willen deutlich erfasst wird. Es wird im Verhältnis zu den anderen Strebevermögen gezeigt, dass der intellektuelle Wille das Strebevermögen des Menschen vervollkommnet und somit das Gute der Praxis im erkennenden Subjekt liegt. Im ersten Teil wird der Wille als Strebevermögen bei Arthur Schopenhauer analysiert, um in einer Kritik aufzuweisen, dass der Wille ein rationales Strebevermögen ist. Im nächsten Schritt wird der rationale und gute Wille bei Aristoteles in seiner Bedingtheit durch die intellektuelle Tugend der Klugheit aufgezeigt und nachgewiesen, dass der intellektuelle Wille in Abgrenzung von einem vorstellenden rationalen Willen von Aristoteles nicht hinreichend erfasst worden ist. Abschließend wird erklärt, dass die sittliche Tugend kein Prinzip der Moralität sein kann und allein der intellektuelle Wille das Prinzip des Guten abgibt.