Die Haftung von Verwalter und Beirat von Gottschalg,  Wolfgang

Die Haftung von Verwalter und Beirat

in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Wohnungseigentum ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung und die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt eine überaus wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe dar. Die große WEG-Reform, in Kraft seit 1.7.2007, hat zahlreiche neue Unsicherheiten geschaffen. Verwalter und Beirat haften – ohne Schonfrist- ab 1.7.2007 auch für die neu entstandenen bzw. nach neuen Regeln zu erfüllenden Pflichten.
Die 3. Auflage des gut eingeführten Werks von Gottschalg reagiert unmittelbar auf die bedeutsamen Veränderungen, die das Wohnungseigentumsrecht seit der Vorauflage durch höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzesänderung erfahren hat.
Der 5. Zivilsenat des BGH hat die konstitutive Wirkung der Beschlussfeststellung des Verwalters als Versammlungsleiter geklärt, wodurch das Haftungsrisiko des WEG-Verwalters deutlich erhöht wurde.
Die neue Beschlussbuchpflicht stellt eine ungewohnte Herausforderung für den Verwalter dar. Für jedes Fehlverhalten haftet er persönlich.
Wiederum erweitert wurden die Ausführungen zu den Problemen des Beitragseinzugs durch den Verwalter (mit Schadensersatzrisiko für den Fall von Verwalter-Versäumnissen).
Darüber hinaus werden alle haftungsrechtlichen Änderungen durch die WEG-Reform berücksichtigt, außerdem die Änderungen des Verjährungsrechts und die Änderungen im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit Hinblick auf jüngere BGH-Rechtsprechung wurde das Thema „Beschluss über die Entlastung des Verwalters“ bzw. „Auswirkungen des sog. Entlastungsbeschlusses“ aktualisiert.
Im Kapitel über die Haftung des Beirats wurden die Fragen der sog. Blockwahl, der Aufgabenübertragung und des Versicherungsschutzes für den Verwaltungsbeirat vertieft behandelt.
Dr. Wolfgang Gottschalg war Vorsitzender Richter an einem für Wohnungseigentumssachen zuständigen Fachsenat des OLG Düsseldorf. Er ist Mitautor am WEG-Kommentar von Weitnauer (ab der 9. Auflage) und seit kurzem als Rechtsanwalt in der auf WEG spezialisierten Kanzlei Jennißen in Köln tätig.
Für Wohnungseigentümer, WEG-Verwalter, Verwaltungsbeiräte, Verwaltungsgesellschaften, Bauträgergesellschaften und deren Berater, professionelle Immobilienverwalter und Wohnungseigentümer, die Beiratsaufgaben wahrnehmen sowie auch an die in der Immobilienwirtschaft als Berater tätigen und zur Streitentscheidung berufenen Juristen.

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