Die Integration der Schlüsselqualifikation Mediation in eine anwaltsorientierte Juristenausbildung
Zugleich ein Beitrag zur Evaluation der Reform der Juristenausbildung 2002/2003
Sascha Süße
Das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung 2002/2003 verfolgte das Ziel einer stärker am Anwaltsberuf ausgerichteten Orientierung des rechtswissenschaftlichen Studiums sowie des juristischen Vorbereitungsdienstes. Eine der durch das Gesetz eingeführten Neuerungen stellte daher die Berücksichtigung sogenannter Schlüsselqualifikationen dar: § 5a Abs. 3 S. 1 und § 5d Abs. 1 S. 1 DRiG n.F. zählen hierzu u.a. Vernehmungslehre, Rhetorik und Mediation. Solche Fähig- und Fertigkeiten gilt es nunmehr in Lehre und Prüfung zu integrieren. Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt aber die Universitäten und Referendarausbildungsstellen ebenso wie die staatlichen und universitären Prüfungsämter vor erhebliche organisatorische wie inhaltliche Herausforderungen. Neben geeigneten Veranstaltungsformen müssen versierte Referenten gefunden und die zu vermittelnden Inhalte bestimmt werden. Gleichermaßen muss die Abprüfbarkeit letzterer gewährleistet und in der Praxis umsetzbar sein. Und schließlich hat dies alles vor dem Hintergrund der engen finanziellen Spielräume der meisten Fakultäten und Länder zu geschehen. Dieser Band aus der Bielefelder Schriftenreihe für Anwalts- und Notarrecht skizziert zunächst detailliert die Reformdiskussion ab 1992. Die Umsetzung der die Schlüsselqualifikationen betreffenden bundesrechtlichen Vorgaben auf Landes- und Universitätsebene werden flächendeckend ausgewertet. Im Folgenden werden der Begriff sowie die vom Gesetzgeber konkret benannten Schlüsselqualifikationen genauer betrachtet. Dabei gibt der Autor einen umfassenden, aber kompakten Überblick über das Verfahren und die Zielsetzung der Mediation sowie die Kompetenzen des Mediators. Abgerundet wird dies durch einen Überblick über die Praxisbedeutung der Mediation. Zusammenfassend analysiert der Autor sodann, inwieweit Mediation tatsächlich als juristische Schlüsselqualifikation betrachtet werden kann. Im Folgenden gibt der Autor anhand von Praxisberichten sowie mehreren von ihm durchgeführten Befragungen bei Justiz- und Universitätsprüfungsämtern, Fakultäten und Studierenden einen breiten Überblick über den ausbildungspraktischen Stellenwert der Schlüsselqualifikationen und speziell der Mediation nach der Reform. Aufbauend auf der Feststellung, dass eine Berücksichtigung der Mediation in den juristischen Prüfungen nahezu kaum feststellbar ist, diskutiert der Autor Möglichkeiten ihrer stärkeren Integration und entwickelt hierzu eine Reihe von Vorschlägen für die Praxis. Vor dem Hintergrund einer sich weiterhin in einer Reformdiskussion befindenden Juristenausbildung schließt der Band mit einem kurzen Blick auf den zukünftig zu erwartenden Ausbildungsrelevanz der Schlüsselqualifikationen.