Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen.
Prozessuale Neuregelung des Gesamtschuldnerausgleichs im Baurecht.
Kathrin Spangenberg
Die seit ihrer Etablierung durch das Grundsatzurteil des BGH seitens der Architekten kritisierte gesamtschuldnerische Haftung des bauüberwachenden Architekten und des ausführenden Bauunternehmens stand bei den Beratungen über das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts zur Diskussion. Doch obwohl der Gesetzgeber eingeräumt hat, dass eine wirtschaftlich stärkere Belastung der Architekten und damit ein Ungleichgewicht vorliege, das beseitigt werden müsse, hat er an der gesamtschuldnerischen Haftung zum Schutz des Bestellers festgehalten und mit der Einführung des § 650t BGB eine wenig wirksame Minimallösung gefunden.
Die Untersuchung zeigt, wie unter Beibehaltung der materiell-rechtlichen Grundsätze der gesamtschuldnerischen Haftung durch das Prozessrechtsinstitut der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage die Stellung des Architekten gestärkt werden kann und muss. Grundlage ist eine prozessuale Privilegierung des Befreiungsanspruchs aus § 426 BGB, der derzeit in der Baurechtspraxis mangels Möglichkeiten der rechtzeitigen prozessualen Durchsetzung ein Schattendasein führt.