Die klassische spanische Naturrechtslehre in 5 Jahrhunderten.
Antonio-Enrique Pérez Luño
Jeden Erforscher – oder auch nur Beobachter – der Geschichte Hispanoamerikas versetzt das unmittelbar nach der Conquista zu verzeichnende Erblühen einer ganzen Reihe kultureller Ausdrucksformen in Erstaunen. Diese ausgedehnte kulturelle Erfahrung ging in einem ihrer Bedeutung entsprechenden politisch-rechtlichen Rahmen vonstatten. Die spanische Monarchie leistete Pionierarbeit in der bürokratischen Organisation des Staates, von deren Umfang und Ausgefeiltheit das Archivo de Indias in Sevilla oder das in Simancas unbestreitbares Zeugnis ablegen. Dabei spielten die hervorragendsten Vertreter des Geisteslebens der damaligen Zeit, die Vordenker der damaligen öffentlichen Meinung, eine direkte Rolle. Es handelt sich um eine Gruppe von Theologen, Philosophen und Juristen, die im allgemeinen als die „Spanische Natur- und Völkerrechtsschule“ oder treffender als die „klassischen spanischen Naturrechtler“ bezeichnet werden.
Die vorliegende Arbeit stellt bislang noch nicht oder nur unzureichend untersuchte Denker und Themen dieser Naturrechtsschule vor. Sie will vor allem dazu anregen, sich mit der heutigen Bedeutung dieses reichen theoretischen Erbes auseinanderzusetzen.