Die Kompetenzen der EG im Bereich Forschung
Eine Analyse ihrer Reichweite und Grenzen vor dem Hintergrund des Art. 5 Abs. 3 GG- Dargestellt am Beispiel der Gentechnologie
Christina Maria Pelzer
Die Europäische Gemeinschaft besitzt mit den Art. 163 ff. EGV grundsätzlich nur Forschungsförderungskompetenzen, ohne in rechtlich verbindlicher Weise Einfluss auf die Forschung in den Mitgliedstaaten nehmen zu können. Im Zuge der Integration ist jedoch zu beobachten, dass diese Kompetenzen langsam ausgeweitet werden. Es wird befürchtet, dass die europäische Forschungsförderung mehr und mehr an die Stelle der mitgliedstaatlichen Förderung tritt. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, inwieweit eine solche Förderung dem im deutschen Recht geltenden Grundsatz von der Autonomie der Wissenschaft entspricht. Darüber hinaus wird untersucht, ob die Gemeinschaft auch auf der Grundlage anderer Kompetenznormen Rahmenbedingungen für die Forschung in den einzelnen Mitgliedstaaten schafft und damit mittelbar eine Harmonisierung im Bereich Forschung bewirkt. Schließlich wird geprüft, ob das Gemeinschaftsrecht normative Grenzen für ein solch forschungsrelevantes Handeln der Gemeinschaft enthält. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob ein Gemeinschaftsgrundrecht der Forschungsfreiheit existiert und inwieweit dem Subsidiaritätsprinzip eine kompetenzbegrenzende Wirkung zukommt.