Die Kündigungsmöglichkeiten des Darlehensgebers nach Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie von Frese,  Michael

Die Kündigungsmöglichkeiten des Darlehensgebers nach Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Eine darlehensdogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung der Reformen im Darlehensrecht

Der Darlehensvertrag ist eine existenzielle Vertragsform für Verbraucher und Unternehmer. Es werden sowohl große Industrieprojekte und unternehmerische Existenzgründungen als auch der Hauskauf und der Flachbildfernseher mit einem Darlehen finanziert. Der Vorteil dieser Vertragsform ist es, dass der Darlehensnehmer eine Finanzkraft aufbringen kann, die er sonst nur nach längerem Zeitraum durch beispielsweise die Verwendung seiner Arbeitskraft oder eine längerfristige, gewinnbringende, unternehmerische Tätigkeit aufbringen könnte. Der Nachteil ist, dass diese im Vorhinein erlangte Finanzkraft nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der Darlehensgeber erwartet eine Gegenleistung in Form von Zinsen. Bei der Durchführung dieser Vertragsform ist das Kontinuitätsinteresse des Darlehensnehmers besonders ausgeprägt. Wird das Darlehen vorzeitig beendet, resultieren für den Darlehensnehmer oftmals existenzielle Folgen. Viele Darlehensnehmer scheitern daran, die Darlehenssumme in einem Betrag zurückzahlen zu müssen bzw. nicht umschulden zu können, so dass die in der Regel vereinbarten Sicherheiten verwertet werden. Dies kann bis in den Ruin der Darlehensnehmer führen. Insofern ist die ausgewogene Balance der Parteiinteressen durch das Recht besonders gefragt. Der Autor untersucht die Kündigungsrechte des Darlehensgebers – der häufig eine Bank sein wird. Hier betrachtet er die Regelungen auf unterschiedlichen rechtlichen Hierarchieebenen. Er setzt bei der Verbraucherkreditrichtlinie und dem europäischen Primärrecht an und zieht seine Schlussfolgerungen bis in das deutsche Recht. Hier kommt er unter Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechung und nach dogmatischer Analyse zu dem Ergebnis, dass auch die ordentliche Darlehenskündigung nicht begründungslos erfolgen darf, sondern ein ernstlicher Anlass zur Kündigung bestehen muss. Die ordentliche Kündigung des Darlehensgebers betrachtet er als Kündigung aus „minderwichtigem Grund“. Daneben werden noch die Kündigungsschranken der konkludenten Laufzeitvereinbarung sowie auf der Einwendungsebene aus Treu und Glauben dargestellt. Auch die außerordentliche Kündigung des Darlehensgebers unterzieht der Verfasser einer dogmatischen Betrachtung. Die jeweiligen Untersuchungen werden mit einer Überprüfung der Banken AGB abgeschlossen und mit Anpassungsempfehlungen abgerundet.

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